Fotos und Videos müssen nicht teuer sein

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Firmenname:                Kroko Foto DFK

Künstlername :   Stani Swar

Steuernummer : 323 / 5118 / 2191

Mitglied der Handwerkskammer Dortmund Nr.: 70831902

Straße Nummer:            Richard - Dehmelstr.9
PLZ Ort:                         45527 Hattingen   Deutschland

Inhaber / Autor:
      Stanislaus Warwas
Telefon:                   0160 - 21 94 784
E-Mail:                      kroko-foto@web.de
Internetseite : www.krokofotodfk.de

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AGB
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

(A). Allgemeines
1. Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von den Fotografen übernommenen fotografischen Aufträge (Angebote, Lieferungen und Leistungen).Mangels ausdrücklicher Bestätigung erfolgt die Anerkennung durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferungen.
2. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB werden nur verbindlich, wenn sie von der Fotografin ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
3. Fotografische Aufträge im Sinne dieser AGB sind sämtliche dem Kunden überlassenen Werke, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
(B). Angebote
Angebote sind generell freibleibend und, wenn nicht anders vereinbart, 14 Tage gültig.
(C). Honorar
Rechnungen sind stets nach Erhalt und ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Bankgebühren sowie sonstige mit der Zahlung verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Fotograf berechtigt, einen Zuschlag in Höhe von 1,50 % per Monat auf den Rechnungsbetrag zu verlangen. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden möglich.
(D). Reklamationen
Beanstandungen, die den Inhalt der Auftragsarbeit betreffen, werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. Der Fotograf haftet nicht für Falsch-, Anders- oder nicht termingerechte Lieferung.
(E). Rechteübertragung und Archivierung von Dateien
Mit Aushändigen der Aufnahmen gehen sämtliche Rechte an diesen automatisch an den Kunden über. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen , es sei den wenn es im Vertrag anders vereinbart ist. Die Dateien des Kunden verbleiben für 1 Jahr als Sicherungskopie im Archiv der Fotografen. So wird gewährleistet, dass im Schadensfalle eine 2. CD / DVD für den Kunden gefertigt werden kann.
(F). Haftung und Schadensersatz
1. Bei Stornierung eines rechtsgültigen Auftrags durch den Auftraggeber bis eine Woche vor dem Fototermin, behalte ich mir das Recht der Berechnung eines Verdienstausfalls in Höhe von 35% des Gesamtauftragvolumens vor. Danach werden 50% des Gesamtauftragsvolumen als Verdienstausfall berechnet.
2. Bei Nichteinhaltung eines von den Fotografen bestätigten Auftrags im Falle einer Erkrankung des Fotografen entstehen dem Mieter/Auftraggeber keinerlei Kosten. Anzahlungen, welche nachweislich gezahlt worden sind, werden selbstverständlich umgehend an den Auftraggeber zurückerstattet. Regressansprüche durch einen evtl. Verdienstausfall, entgangene Gewinne oder Sonstiges bestehen durch ausdrückliche Annahme dieser Geschäftsbedingungen nicht.
(G). Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Für alle vertraglichen Beziehungen, auch bei Lieferung oder Nutzungsrechtseinräumung ins Ausland, gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.
3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wohnsitz des Fotografen. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt oder hat der Kunde nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der deutschen Gesetze verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der vereinbart.
(H). Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage den gewünschten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen, geeignet sind. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken, die sich in diesem
Vertrag etwa herausstellen könnten
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